Senden Sie eine Meldung mit der höchsten Vertraulichkeit

WAS GEMELDET WERDEN KANN

Die Meldung kann betreffen:

Verstöße gegen nationale Bestimmungen, die Folgendes betreffen:

  • rechtswidrige Verhaltensweisen gemäß Gv. D. 231/2001 (Vortaten, z.B. unrechtmäßige Entgegennahme von Geldern, Betrug zum Nachteil des Staates, einer öffentlichen Einrichtung oder der Europäischen Union, um öffentliche Mittel zu erlangen, Computerbetrug zum Nachteil des Staates oder einer öffentlichen Einrichtung und Betrug bei öffentlichen Lieferungen) oder Verstöße gegen das MOG und/oder den Ethikkodex des Fonds.

Verstöße gegen die europäischen Rechtsvorschriften, die Folgendes betreffen:

  • rechtswidrige Handlungen,  die in den Anwendungsbereich von Rechtsakten der Europäischen Union in folgenden Sektoren  fallen: öffentliches Auftragswesen, Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung; Produktsicherheit und -konformität; Verkehrssicherheit, Umweltschutz, Strahlenschutz und kerntechnische; Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tierschutz, öffentliche Gesundheit, Verbraucherschutz, Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten Datenschutz sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen;
  • Verstöße gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Union;
  • Verstöße gegen die Binnenmarktvorschriften (z. B. Verstöße gegen Unionsvorschriften über Wettbewerb und staatliche Beihilfen);
  • Unterlassungen oder Verhaltensweisen, die den Gegenstand oder Zweck der Binnenmarktvorschriften vereiteln.

Die Meldung kann auch Informationen über Verhaltensweisen zum Gegenstand haben, deren Ziel es ist, die oben genannten Verstöße zu verbergen, sowie auf noch nicht begangene rechtswidrige Handlungen, von denen die meldende Person jedoch vernünftigerweise annimmt, dass sie stattfinden könnten, wenn konkrete, präzise und übereinstimmende Anhaltspunkte, sowie auf begründete Verdachtsmomente, vorliegen.

Die gemeldeten Verstöße müssen die oben genannten Sachverhalte betreffen und das öffentliche Interesse oder das Interesse an der Integrität der öffentlichen Verwaltung oder Einrichtung beeinträchtigen.

Die Gründe, die den Whistleblower zur Meldung veranlasst haben, sind für die Entscheidung über die Anerkennung des durch die Rechtsvorschriften gewährten Schutzes, als irrelevant anzusehen.